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Das e-card System
bedeutet für Patienten und Mediziner entscheidende
Verbesserungen: So kann der Versicherte etwa ohne Rücksprache
beim Arbeitgeber medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Der
niedergelassene Arzt erhält auf Knopfdruck den
Behandlungsanspruch des Patienten bestätigt - und das
tagesaktuell. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die
Versicherten Veränderungen ihrer Grunddaten dem
zuständigen Sozialversicherungsträger melden. Dies war
bisher schon nötig und auch so vorgesehen. Aber erst durch das
e-card System wird nun sichtbar, dass viele Versicherte diese
Informationen nicht weitergeben. So erklären sich die
„Fehlermeldungen“ des Systems - kann doch das System
nur solche Daten ausgeben, die ihm zuvor auch eingespeist
wurden.
Tagesaktuelles System ist
für alle wichtig!
Die tagesaktuelle
Darstellung des Versicherungsstatus auf Basis korrekter Daten liegt
im Interesse aller Beteiligten: Die Patienten können dadurch
sichergehen, dass bei aufrechtem Versicherungsschutz
dieser dem Arzt auch tatsächlich angezeigt wird; die
Ärzte haben so die Gewissheit, dass der Patient
tatsächlich krankenversichert ist. So kann über die ecard
auf die aktuellen Daten zugegriffen
werden und das System seine Stärken voll
ausspielen.
Wie das Leben so
spielt…
Viele Veränderungen im
Leben haben Auswirkungen auf den persönlichen
Versicherungsstatus, auch wenn sich viele Versicherte dessen gar
nicht bewusst sind. Praktisch alle Änderungen werden
automatisch der Sozialversicherung gemeldet, oft aber mit einer
technisch oder aus gesetzlichen Abläufen bedingten
Zeitverzögerung. Damit das e-card System hingegen wirklich
tagesaktuell die persönliche Lebenssituation
berücksichtigen kann, können Versicherte selbst viel
beitragen.
Einige
häufige Beispiele sind: • Neugeborene: Um möglichst rasch die Daten des
Kindes in das System zu bringen, können die Eltern eine Kopie
der Geburtsurkunde an den Krankenversicherungsträger eines
Elternteiles senden
• Erreichen des 18. Lebensjahres: Zu diesem Zeitpunkt
erlischt die automatisch Mitversicherung mit den Eltern. Bei
Erwerbslosigkeit kann sie bis zu 24 Monate verlängert werden,
die Erwerbslosigkeit
muss jedoch der Sozialversicherung gemeldet werden. Bei dauerhafter
Ausbildung (z.B. Studium) ist hingegen keine Meldung an die
Sozialversicherung nötig.
• Übersiedlung: Im Falle einer Übersiedlung ist
eine Meldung der neuen Adresse an die Krankenversicherung
notwendig.
• Heirat: Neben Pass und Führerschein ist bei
Namensänderung auch auf der ecard der neue Name einzutragen.
Daher sollte eine Kopie der Heiratsurkunde an die
Sozialversicherung gesandt werden.
• Scheidung: Auch wenn sich der Name nicht ändert,
sollte eine Scheidung dem Versicherungsträger gemeldet werden,
da mit der Scheidung die Angehörigen-Eigenschaft endet.
• Eingehen/Beenden von Lebensgemeinschaften: In diesem Fall
ist die Meldung durch den Versicherten wichtig, da unter gewissen
gesetzlichen Voraussetzungen eine Mitversicherung auch hier
möglich ist.
• Hinterbliebene von Verstorbenen müssen keine Meldung
erstatten, da dies das zuständige Standesamt
übernimmt
Die e-card ist der Schlüssel zum elektronischen
Gesundheitssystem. Damit der Schlüssel auch wirklich bestens
ins Schloss passt, kann jeder seinen persönlichen Beitrag
leisten und Datenänderungen
melden. So wird der Verwaltungsaufwand auf das absolute Minimum
reduziert, und Arzt und Patient
können sich ganz auf die Behandlung konzentrieren.
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