Top Header Top Header
Sie befinden sich auf: Home »Sozial- & Gesundheitsversorgung » Neue Daten der Sozialversicherung
Babyguide Content Header

Neue Daten melden

e-card

Das e-card System bedeutet für Patienten und Mediziner entscheidende Verbesserungen: So kann der Versicherte etwa ohne Rücksprache beim Arbeitgeber medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Der niedergelassene Arzt erhält auf Knopfdruck den Behandlungsanspruch des Patienten bestätigt - und das tagesaktuell. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Versicherten Veränderungen ihrer Grunddaten dem zuständigen Sozialversicherungsträger melden. Dies war bisher schon nötig und auch so vorgesehen. Aber erst durch das e-card System wird nun sichtbar, dass viele Versicherte diese Informationen nicht weitergeben. So erklären sich die „Fehlermeldungen“ des Systems - kann doch das System nur solche Daten ausgeben, die ihm zuvor auch eingespeist wurden.

Tagesaktuelles System ist für alle wichtig!

Die tagesaktuelle Darstellung des Versicherungsstatus auf Basis korrekter Daten liegt im Interesse aller Beteiligten: Die Patienten können dadurch sichergehen, dass bei aufrechtem Versicherungsschutz
dieser dem Arzt auch tatsächlich angezeigt wird; die Ärzte haben so die Gewissheit, dass der Patient tatsächlich krankenversichert ist. So kann über die ecard auf die aktuellen Daten zugegriffen
werden und das System seine Stärken voll ausspielen.

Wie das Leben so spielt…

Viele Veränderungen im Leben haben Auswirkungen auf den persönlichen Versicherungsstatus, auch wenn sich viele Versicherte dessen gar nicht bewusst sind. Praktisch alle Änderungen werden automatisch der Sozialversicherung gemeldet, oft aber mit einer technisch oder aus gesetzlichen Abläufen bedingten Zeitverzögerung. Damit das e-card System hingegen wirklich tagesaktuell die persönliche Lebenssituation berücksichtigen kann, können Versicherte selbst viel beitragen.

drei KinderEinige häufige Beispiele sind:
• Neugeborene: Um möglichst rasch die Daten des Kindes in das System zu bringen, können die Eltern eine Kopie der Geburtsurkunde an den Krankenversicherungsträger eines Elternteiles senden
• Erreichen des 18. Lebensjahres: Zu diesem Zeitpunkt erlischt die automatisch Mitversicherung mit den Eltern. Bei Erwerbslosigkeit kann sie bis zu 24 Monate verlängert werden, die Erwerbslosigkeit
muss jedoch der Sozialversicherung gemeldet werden. Bei dauerhafter Ausbildung (z.B. Studium) ist hingegen keine Meldung an die Sozialversicherung nötig.
• Übersiedlung: Im Falle einer Übersiedlung ist eine Meldung der neuen Adresse an die Krankenversicherung notwendig.
• Heirat: Neben Pass und Führerschein ist bei Namensänderung auch auf der ecard der neue Name einzutragen. Daher sollte eine Kopie der Heiratsurkunde an die Sozialversicherung gesandt werden.
• Scheidung: Auch wenn sich der Name nicht ändert, sollte eine Scheidung dem Versicherungsträger gemeldet werden, da mit der Scheidung die Angehörigen-Eigenschaft endet.
• Eingehen/Beenden von Lebensgemeinschaften: In diesem Fall ist die Meldung durch den Versicherten wichtig, da unter gewissen gesetzlichen Voraussetzungen eine Mitversicherung auch hier möglich ist.
• Hinterbliebene von Verstorbenen müssen keine Meldung erstatten, da dies das zuständige Standesamt übernimmt

Die e-card ist der Schlüssel zum elektronischen Gesundheitssystem. Damit der Schlüssel auch wirklich bestens ins Schloss passt, kann jeder seinen persönlichen Beitrag leisten und Datenänderungen
melden. So wird der Verwaltungsaufwand auf das absolute Minimum reduziert, und Arzt und Patient
können sich ganz auf die Behandlung konzentrieren.

 
powered by shopping.at