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Die wichtigsten Fragen zur e-card

e-card

Die wichtigsten Fragen zur e-card bei der Geburt eines Kindes

Wie rasch nach der Geburt meines Kindes muss ich die e-card beantragen?

Dies ist überhaupt nicht nötig. Auch für Neugeborene wird automatisch eine e-card ausgestellt. Sollten Sie nach einigen Wochen noch nicht automatisch eine e-card für Ihr Baby erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Wer soll auf der e-card von Kindern unterschreiben?

e-cards von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren können grundsätzlich ohne Unterschrift genützt werden. Gibt es eine einzelne Person, die das Kind immer bei medizinischen Behandlungen begleitet, kann diese Person die Karte unterschreiben. Auf jeden Fall darf nur eine einzige Unterschrift auf die Karte gesetzt werden. Ist der Jugendliche 14

Jahre alt, sollte er selbst auf der Karte unterschreiben.

Was ist, wenn ich beim Arztbesuch mit meinem Kind die e-card des Kindes zuhause vergesse?

Die e-card ist beim Vertragspartner immer vorzuzeigen. Falls sie wirklich nicht griffbereit ist, ist die ärztliche

Behandlung zwar nicht behindert, Sie müssen aber dem Arzt jedenfalls die Versicherungsnummer des Kindes bekannt geben. Der Arzt kann damit online den Versicherungsstatus abfragen. Wichtig ist, dass Sie die e-card jedenfalls nachbringen.

Wenn ich für mein Kind den Notarzt oder die Rettung rufe — brauche ich die e-card?

In Notfällen ist selbstverständlich die Hilfe für das Kind dringender als alle bürokratischen Fragen. Im Nachhinein wird möglicherweise Ihre e-card benötigt werden, je nachdem, wer die Behandlung übernimmt.

Was soll ich tun, wenn ich oder mein Kind die e-card verlieren?

Melden Sie den Verlust möglichst rasch Ihrem Krankenversicherungsträger oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif, bitte unbedingt die erste Null mitwählen). Die alte Karte wird dann gesperrt, eine neue wird Ihnen zugesandt. Während dieser Zeit kann Sie der Arzt auch ohne e-card behandeln. Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherungsnummer wissen. Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig. Die ecard muss zum Arzt jedenfalls nachgebracht werden.

Welcher Krankenversicherungsträger ist zuständig, wenn ein Kind mehrfach versichert ist?

Sie können beim Arzt selbst entscheiden, aus welcher Krankenversicherung Sie die Leistungen für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten.

Kann für Kinder eine zweite e-card beantragt werden?

Nein. Im e-card System kann es aus sicherheitstechnischen Gründen nur eine gültige Karte pro Person geben.

Soll ich meinem Kind zum Schikurs (zur Schullandwoche) die e-card mitgeben?

Wenn Kinder mit der Schule verreisen, sollten sie in jedem Fall die e-card bei sich haben. Es könnte sonst sein, dass der behandelnde Arzt die Zahlung eines Einsatzes verlangt.

Haben Sie denoch Fragen steht Ihnen die e-card Serviceline der österreichischen Sozialversicherung zur Verfügung.

 
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