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„Eine gute Schule erkennt man
nicht daran, dass die Lehrer Fragen stellen können, sondern
daran, dass die Schüler das können.“ (Ein
finnischer Lehrer)
Mit dem Schuleintritt beginnt wieder ein
ganz neuer Abschnitt im Leben unserer Kinder. Was wird es erwarten?
Wie "reif"
soll es sein? Und was kann ich tun, damit die anfängliche
Neugier auf die Schule und die Lust am Lernen erhalten bleiben?
Solche und ähnliche Fragen beschäftigen wohl alle Eltern,
deren Kinder den Sprung in die neue Selbständigkeit
wagen.
Eltern Magazin sprach mit Prof. Elisabeth
Menhart, Abteilungsleiterin für Schulpraktische Studien und
Leiterin der Übungsvolksschule über diesen wichtigen ersten
Schritt ins Schulleben.
Voraussetzungen zur
Schulreife
• über Schulreife kann erst entschieden werden, wenn das
Kind schulpflichtig ist
• Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind 6 Jahre
wird, sofern es vor dem 1. September Geburtstag hat
• Geburtstagskinder zwischen 1.9. und 31.12. sind
regulär erst im Folgejahr schulpflichtig - Möglichkeit
des vorzeitigen
Schulbesuchs für Kinder, die bereits schulreif sind ist
gegeben (Vorzeitige Aufnahme)
Wann nun ist das Kind
schulreif? Da die Schulreife keine Bringschuld des
Kindes ist und daher auch keine Vorleistungen erfüllt werden
können, ist ausschließlich der momentane Stand der Entwicklung
des Kindes zu analysieren. Das Gesetz gibt die Möglichkeit,
den
geeigneten Zeitpunkt der kindlichen Entwicklung aufzuspüren,
zu dem die schulische Bildung begonnen werden soll.
Diese Entwicklung ist bei jedem Kind anders, und somit ist auch der
Zeitpunkt der einsetzenden Schulreife unterschiedlich. Aus diesem
Grund sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor, allen
Schulanfänger/innen genügend Zeit zur individuellen
Entwicklung einzuräumen. Vor allem soll das Kind fähig
sein, ohne Überforderung am Unterricht teilzunehmen. Die
körperliche Entwicklung stellt die Schulärztin /der
Schularzt in einer medizinischen Untersuchung fest. Die soziale,
emotionelle und geistige Entwicklung beobachtet die Schulleiterin /
der Schulleiter in einem zwanglosen Gespräch, das keinesfalls
eine Prüfung sein darf. Bei diesem Gespräch ist die
Anwesenheit einer dem Kind vertrauten und nahe stehenden Person
sehr hilfreich, weil dadurch eine angstfreie und gelöste
Situation begünstigt wird. In einem spielerischen Ablauf
können die Reaktionen des Kindes beobachtet werden. Sie geben
Aufschluss hinsichtlich seiner Beobachtungsfähigkeit, seiner
Kontaktfreudigkeit, seiner sprachlichen Ausdrucksfähigkeit und
der Fähigkeiten zu optischer und akustischer Gliederung sowie
zum Erkennen und Benennen von Farben und Formen. Aber auch die
motorische Geschicklichkeit und die kreative Entwicklung des Kindes
sind wichtige Anhaltspunkte für seine Schulreife. Sicherlich
kann dieses Einschreibungsgespräch nur eine Momentaufnahme
sein, die bei sinnvoller Durchführung wertvolle, aber
später noch zu überprüfende Hinweise liefert. Die
eigentliche Entscheidung, ob das Kind tatsächlich schulreif
ist, kann in der Regel erst in der Schulsituation
erfolgen.
Wann ist es besser,
das Kind noch ein Jahr nachreifen zu lassen und in eine Vorschule
zu geben?
Das Gesetz schreibt vor, dass schulpflichtige,
aber noch nicht schulreife Kinder die Vorschulstufe besuchen
müssen. In Wiener Schulen ist vorgesehen, dass an allen
Volksschulen ein Vorschulangebot vorhanden sein soll, entweder
durch eine Vorschulklasse oder eine in die 1. Schulstufe
integrierte Vorschulstufe oder durch eine Kombination von
Vorschulstufe, 1. und 2. Schulstufe. Wenn ein Kind schon vor dem
Schuleintritt deutliche Anzeichen der Überforderung zeigt,
z.B.: rasches Ermüden bei kleinen Aufgaben,
Trennungsängste von der Mutter, extrem unkonzentriertes
Verhalten, etc., also der Gesamteindruck noch vermuten lässt,
dass das Kind zusätzliche Zeit für seine Entwicklung zum
Schulkind benötigt, so ist es sinnvoll, ein Vorschulangebot zu
nützen und ihm dadurch unnötigen Stress zu
ersparen.
Gibt es Alternativen
für Eltern, die ihr Kind noch nicht einschulen lassen wollen,
obwohl es mit Schulbeginn im September schon sechs Jahre alt
ist? Das Einschreibungsgespräch ist für alle
Kinder, die bis zum vorgeschriebenen Stichtag sechs Jahre alt
werden, verpflichtend. Wird dabei die Schulreife festgestellt, ist
der Grundschulunterricht für das Kind auch verpflichtend.
Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen nur für Kinder mit
Behinderung. Eltern, die allerdings glauben, dass ihr Kind den
Schulanforderungen noch nicht gewachsen sein wird, können
den
Antrag für einen Vorschulbesuch stellen. Wenn dies seitens der
Schulleitung bewilligt wird, kann das Kind die Vorschulstufe
besuchen (Vorschulangebot). Dieser Besuch ist verpflichtend.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Eltern ihr Kind
zum häuslichen Unterricht abmelden (im Stadtschulrat für
Wien / Externistenabteilung schriftlich einzubringen) und am Ende
des Schuljahres zur Überprüfung schicken(1.-
4.Schulstufe). Diese Prüfung entfällt für Kinder auf
der Vorschulstufe.
Wie werden die Kinder
im Vorschuljahr optimal gefördert? Wie man dem
Lehrplan für die Vorschulstufe entnehmen kann, soll dieses
Jahr vor allem zur Weiterentwicklung des Kindes
genützt werden. Das gilt auch für integrierte
Vorschulgruppen, deren Kinder keinesfalls für die Inhalte der
1. Klasse gedrillt werden dürfen, auch wenn sie ständig
im gleichen Raum mit den Kindern der 1. Schulstufe anwesend sind.
Das bedeutet aber, dass Lehrer/innen hier mit besonderer Sorgfalt
entsprechende Vorgangsweisen anwenden müssen, damit sowohl die
Schulkinder als auch die Vorschulkinder sich individuell weiter
entwickeln können. Der Vorteil dieser heterogenen
Zusammensetzung liegt im sozialen Lernen und in der
beiläufigen Konfrontation mit vielfältigen Lerninhalten,
ohne dass die Kinder überfordert werden. Durch
wertschätzenden Umgang mit unseren Kleinsten wird eine
selbstverantwortliche Arbeitshaltung gefördert. Das Gesetz
sieht vor, dass in der Grundstufe I (Vorschulstufe, 1. und 2.
Schulstufe) für jedes Kind während des Schuljahres auch
mehrmalige Umstufungen zwischen den Schulstufen möglich sind,
um den Entwicklungsschwankungen des Kindes entsprechen zu
können. In Klassen mit integrierter Vorschulstufe bleiben die
Kinder im gewohnten Klassenverband und können im Rahmen eines
eigenen Vorschullehrplans problemlos nachreifen. In Schulen mit
Vorschulklassen müssen die Kinder ihre Klasse verlassen, um in
der Vorschulklasse entsprechend gefördert zu
werden.
Was sollte ein Kind
selbständig können, bevor es in die Schule
kommt? Wenn Eltern Hinweise wollen, an denen sie
erkennen, ob ihr Kind schulreif ist, so gilt vor allem der
Grundsatz, dass das
Kind bei den Verrichtungen seines täglichen Ablaufs weitgehend
selbständig sein soll. Fehlen hier noch wesentliche Aspekte,
wie das An- und Ausziehen, der selbständige Besuch der
Toilette, eine verständliche Ausdrucksweise und
Ähnliches, dann ist zu überlegen, ob dies ein Ausdruck
mangelnder Reife ist, oder ob das Kind nur bisher zu wenig
selbständig agieren durfte. In diesem Fall sollten Eltern
manche Alltagshandlungen bewusst dem Kind überlassen und ihm
so Sicherheit geben. Wenn ein Kind sicher hantieren kann (mit
Stiften, Töpfen, Kleidungsstücken, etc.) und in
Alltagshandlungen auch Entscheidungen treffen darf (beim Anziehen,
beim Spielen u.s.w.), ist es meist auch fähig die
Anforderungen der Schule zu bewältigen. Ein Training für
den Schuleintritt sollte allerdings vermieden werden, um das
Selbstwertgefühl des Kindes zu stärken.
Was ist generell beim
Schuleintritt zu beachten? Wichtig ist, dass Eltern
sich und ihr Kind auf den neuen Lebensabschnitt vorbereiten. Sowohl
bei der Wahl der Schule, beim Besuch unterschiedlicher
Volksschulen, als auch bei den Vorbereitungen für die
Schulzeit, sollten die Kinder in Überlegungen und
Entscheidungen mit einbezogen werden. Die Argumente der Eltern sind
wichtige Informationen für Kinder, die sie bei den ersten
Schritten zur Selbständigkeit unterstützen. Das Kind soll
wissen, dass es selbst und sein Wohlbefinden sehr ernst genommen
wird. Vor der Schuleinschreibung sind Informationen über
Schulen und Lehrer/innen, über Angebote und Grundsätze
der Schulen ein wichtiges Thema in der Familie. Jede Schule hat
einen Tag der offenen Tür, bei dem Eltern und oft auch Kinder
Gelegenheit haben, sich ausführlich zu informieren. Meist
setzt schon zu diesem Zeitpunkt der Prozess der Wandlung des
Kindergartenkindes zum Schulkind ein. Viele Kinder können es
gar nicht mehr erwarten, in die Schule gehen zu dürfen.
Wichtig ist nun, diese motivierte Haltung zu erhalten und weiter zu
entwickeln. Haben Eltern sich für eine Schule entschieden,
melden sie sich in der vorgeschriebenen Zeit und mit den
nötigen Dokumenten in der Wunschschule an und werden mit ihrem
Kind zu einem Einschreibungsgespräch eingeladen.
Haben Eltern ein
Mitspracherecht bei der Wahl der Lehrer/innen und
Lehrer? Selbstverständlich ist es möglich,
bei der Einschreibung entsprechende Wünsche zu
äußern. Allerdings ist es der Schulleitung nicht immer möglich, diesen
Wünschen zu entsprechen. Daher empfehle ich allen Eltern, ihre
Anliegen und Überlegungen mit den Direktor/innen und
Lehrer/innen offen zu besprechen,
damit einerseits Missverständnisse vermieden werden (diese
kommen sehr oft vor) und andererseits pädagogische Aspekte und
Notwendigkeiten der Schule transparent werden. Es ist auch wichtig,
sich über besondere Unterrichtsformen und über weitere
Angebote der Schule genau zu informieren.
Welche neuen Lern-
und Unterrichtsmethoden gibt es? Unterrichts- und
Organisationsformen, die aus der sogenannten Reformpädagogik
kommen, sind nicht neu, sondern viele Jahrzehnte alt. In
Österreich sind diese pädagogischen Richtungen und
Organisationsformen schon lange bekannt und wurden auch erprobt,
doch erst jetzt haben die Erkenntnisse und Erfahrungen, die diesen
Formen zu Grunde liegen, Eingang in alle Bereiche der
Schulpädagogik gefunden. Als Beispiel will ich vor allem die
„Montessori-Pädagogik“ und die Organisationsformen
von Petersen (Jena-Plan), Dalton und Freinet nennen.
Reformpädagogische Unterrichtsgestaltungen stellen die
selbständige Entwicklung des Kindes in den Vordergrund und
eine wertschätzende Haltung von Lehrer/innen und Eltern dem
Kind gegenüber in den Mittelpunkt. Die Erfahrungen zeigen,
dass diese pädagogischen Grundsätze der Entwicklung des
Kindes besonders zuträglich sind. Sie verlangen allerdings
auch ein Umdenken der Lehrer/innen und Eltern, weg vom
„Vorzeigen-Nachmachen“ hin zum selbständigen
Lernen der Schüler/innen. Es ist auch für Eltern
sinnvoll, sich über die Unterrichtskonzepte der in Frage
kommenden Lehrer/innen zu informieren, doch vor allem ist wichtig,
dass Lehrer/innen sich mit neuen Unterrichtsformen auseinander
setzen. Viele Aspekte der „Reformpädagogik“
fließen bereits jetzt in den Regelunterricht ein, und mit der
Unterstützung der Eltern kann eine offene und aufgeschlossene
Atmosphäre als Lernbasis entwickelt werden. Es ist keinesfalls
notwendig, dass Unterrichtsformen und pädagogische Richtungen
wie eine Religion verkündet und befolgt werden müssen.
Auch hier gilt, dass sinnvolles Aktualisieren den Erfolg noch
steigern kann. Die Lehrer/innen an den Grundschulen sind für
„Neue Lernformen“ geschult und können jederzeit
kompetent Auskunft geben.
Welche neuen
Beurteilungsformen gibt es und werden diese schon
angewandt? Gesetzlich vorgeschriebene ist die
Beurteilung durch Noten (5-teilige Notenskala), die durch eine
Leistungsbeschreibung (Begleitschreiben) der Lehrer/innen
verdeutlicht werden kann. Alternative Beurteilungsformen sind nach
wie vor Schulversuche, die jährlich eingereicht und mit
einem
Erfahrungsbericht der Lehrer/innen abgeschlossen werden
müssen. Sie können bei Zustimmung des Klassen- und
Schulforums in der Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe) anstatt der
Beurteilung durch Noten verwendet werden. Diese alternativen
Lernformen sind einerseits verbale Beurteilungen, in denen entweder
gänzlich auf eine Ziffernnote verzichtet wird (Verbale
Beurteilung) oder die als Begleitbrief zum Notenzeugnis gegeben
werden. Andererseits werden seit einigen Jahren auch
Beurteilungsformen
erprobt, die in Form eines Pensenbuches vorgegebene Ziele als
erreicht oder nicht erreicht ausweisen und als Grundlage für
Beurteilungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten
herangezogen werden.
Ähnlich entwickelte sich die Beurteilungsform
„Kommentierte direkte Leistungsvorlage“ (KDL), bei der
das Schulkind seine Leistungen, die es vorlegen möchte, selbst
auswählt und kommentiert. Weitere Formen der
Leistungsdokumentation sind in unterschiedlicher Form in
Entwicklung und Erprobung. Die Dokumentation fördert die
Selbstverantwortlichkeit der Schüler/innen und ermöglicht
ihnen ihre eigene Entwicklung darzustellen. Eltern können mit
Unterstützung der Lehrer/innen die „Mitteilungen“
ihres Kindes deuten und daraus den aktuellen Entwicklungsstand
ablesen. Solche Beurteilungsformen ermöglichen Kindern sich
motiviert und weitgehend ungestört zu entwickeln.
Wie kann ich als
Elternteil dem Kind die Lust am Lernen vermitteln?
Wie reagiert man bei
Schwierigkeiten? In der Regel ist die Lust am Lernen
bei den meisten Schulanfänger/innen bereits vorhanden. Die
Kinder freuen sich bereits
auf den Schuleintritt und sind äußerst motiviert. Das
größte Problem für die Lehrer/innen und auch die
Erziehungsberechtigten ist es diese vorhandene Motivation zu
erhalten.
Was nun kann die
motivierte Haltung der Kinder stören und sogar
abbauen? In erster Linie sind es Misserfolge, die vom
Kind als unüberwindliche Hindernisse empfunden werden. In der
Folge vermeidet das Kind diese Situationen, oft um den Preis, dass
es auf Grund mangelnder
Auseinandersetzung, Vermeidung von Fragen und Übungen die
Lerninhalte nicht mehr versteht. Bald wendet es sich immer mehr von
der vermeintlich unüberwindlichen Aufgabe ab und verliert das
Interesse. Die herkömmliche unterstützende Übung
wird nun vom Kind bereits als Bestätigung seiner
Defizite und seiner Unfähigkeit empfunden. Es ist zumindest in
diesem Bereich bereits zum Versager geworden. Dieser
„Teufelskreis“ muss unbedingt vermieden werden. Eltern
sollen daher keinesfalls die Lust am Lernen
„vermitteln“, da diese bereits vorhanden ist. Sie
sollten jedoch die Freude am Lernen und an der Auseinandersetzung
mit neuen Inhalten auch in sehr individueller Form zulassen. Sie
müssen als Anwalt ihres Kindes versuchen seine individuelle
Entwicklung den Lehrer/- innen verständlich zu machen.
Schwierigkeiten des Kindes sind sehr oft
„Verständnisprobleme“ zwischen Kind und Lehrer/in.
Hier können Eltern versuchen zu erklären und zu
unterstützen. Mit zunehmender Reife wird auch das Kind
wertvolle Beiträge dazu liefern, sofern es von seiner
Wertschätzung überzeugt ist. Von manchen Menschen wird
Wertschätzung erst Erwachsenen zugestanden, bei Kindern
befürchtet man sogar, dass sie sich dadurch
„überschätzen“ könnten. Doch gerade das
Gegenteil ist der Fall. Alle Menschen, vor allem aber Kinder,
benötigen die Anerkennung und Wertschätzung ihrer Person
und ihrer Leistungen zur optimalen Entwicklung. Nur wenn man sich
geschätzt fühlt, kann man auch die Fehler machen, die wir
so dringend für das Lernen brauchen. Schwierigkeiten der
Kinder müssen immer, besonders aber im Grundschulalter, von
allen Beteiligten sehr ernst genommen werden. Es gilt vor allem die
Ursache und möglichen Hintergründe zu klären, was
nur in enger Zusammenarbeit der Lehrer/innen mit den Eltern und,
wenn nötig, auch mit den Schulpsycholog/innen geschehen
sollte. Es ist nicht sinnvoll, Testungen und Untersuchungen zu
verweigern. Meist bringen
diese viele wichtige Informationen, die man zur Bewältigung
und Beseitigung von Schulschwierigkeiten nützen kann. Die
Palette solcher Schulschwierigkeiten ist groß und
vielfältig. Daher müssen sie individuell erfasst werden,
um individuell helfen zu können. Aber auch hier gilt der
Grundsatz für Pädagog/innen und Eltern: Je weniger das
Kind sich als „Problemfall“ erlebt, desto
günstiger sind die Erfolgschancen.
Wie kann man optimale
Voraussetzungen für das Erledigen der häuslichen Aufgaben
schaffen? Einerseits werden immer weniger
regelmäßige Hausübungen gegeben, andererseits haben
Kinder oftmals große Freude daran auch zu Hause etwas für
die Schule zu tun. Viele Lehrer/innen nützen diese Situation
und stellen den Kindern verschiedene Aufgaben bereit, aus denen sie
ihre Hausübung wählen können. So werden zwei
wichtige Faktoren verbunden: Interesse und Aktivität. Wichtig
ist es, dem Kind Sicherheit im organisatorischen Bereich und bei
der Zeiteinteilung geben. Das erreicht man am besten durch
rechtzeitiges Bereitstellen der geforderten Hilfsmittel, wie
Schreibsachen, Hefte, Bücher, Radiergummi etc. und durch die
verständnisvolle Rückmeldung zur eigenen Arbeit. Kinder
müssen erfahren, dass ihre eigene Arbeit der Spiegel ihrer
Entwicklung ist und daher nicht perfekt sein kann, aber trotzdem so
sorgfältig wie möglich durchgeführt werden muss.
Gerade bei Schulanfängern ist es sehr wichtig, die Dauer der
Hausübungen individuell zu gestalten. Man muss bedenken, dass
die Kinder bereits vom Vormittag sehr müde sind und sich
erholen müssen. Nun sollen sie essen, spielen und sich
entspannen. Daher ist es durchaus berechtigt, wenn die Eltern ihr
Kind ermuntern, seine Hausübung sinnvoll zu kürzen,
sobald es müde ist. Die Aufmerksamkeitsphase am Nachmittag ist
nur mehr sehr kurz und sollte beim Schulanfänger nicht mit
Gewalt verlängert werden, damit Stress durch
Überforderung vermieden wird. Die Belastbarkeit des Kindes
entwickelt sich rasch, und bald kann es auch längere und
größere Aufgaben bewältigen.
Wieviel Zeit soll ein
Kind durchschnittlich zum Erledigen der Aufgaben
brauchen? Für Hausübungen gilt der gleiche
Grundsatz wie für alle Arbeiten im Lern- und
Übungsprozess: Jede Überforderung stellt den Lernerfolg
in Frage und vermindert gleichzeitig die Freude und das
Motivationspotential des Kindes. Daher ist es sinnvoll, das Kind zu
beobachten. Kinder haben unterschiedliches Durchhaltevermögen;
was das eine bereits leicht schafft, kann für das andere noch
eine Kräfte raubende Hürde sein. Schulanfänger
werden daher nur kleine Aufgaben bekommen, die dazu dienen das Gelernte zu wiederholen.
Vieles erscheint Erwachsenen sehr einfach, für Kinder ist es
ihrem Entwicklungsstand entsprechend aber sehr viel und vor allem
sehr umfangreich. Niemals wieder lernen wir so viel wie in den
ersten Schuljahren.
Was raten Sie Eltern
von Schulanfängern? Vorweg rate ich allen Eltern,
sich mit ihrem Kind auf den neuen Lebensabschnitt zu freuen. Auch
wenn das nunmehrige „Schulkind“ sein Interesse immer
mehr dem Schulgeschehen, den Schulfreund/innen und vor allem den
Lehrer/innen seiner Klasse zuwendet und zu Hause nur mehr wenig
erzählt, ist es wichtig, dass Eltern immer
gesprächsbereit sind. Nur sie können auch kleine
Gefühlsregungen deuten und das Kind in allen Situationen
einfühlsam unterstützen. Nicht nur bei Misserfolgen
sollen Eltern ihren Kindern beistehen. Sie sollen vor allem die
freudigen Ereignisse und schönen Erlebnisse mit ihrem Kind
teilen und ihm dadurch Sicherheit geben und seine Interessen
fördern. Ich rate allen Eltern von Schulneulingen zur
intensiven Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer/innen. Nur in einer
vertrauensvollen Atmosphäre können auch Schwierigkeiten
gemeistert werden. Daher ist es besonders wichtig, dass zwischen
Eltern und Lehrer/innen keine Fragen die Entwicklung des Kindes
betreffend offen bleiben, und Eltern, Lehrer/innen und
Schüler/innen als gleichwertige Partner/innen zusammen wirken
können.
Anmerkung: Gesetzliche Grundlagen unter
www.wien.gv.at/ssr/ siehe Erlässe
Buchtipps:
|
Peter Struck Die 15 Gebote des Lernens
Primus Verlag
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Die Duden Vorschulkassette
Duden
|
Vorschulspaß mit Willi
Wiesel
Ensslin, der
Lernspielverlag
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