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Der
Baby Guide und das Eltern Magazin wurden von Ärzten und
Fachleuten begutachtet und für gut befunden. Dennoch erfolgen
alle Angaben ohne Gewähr. Der nächste Baby Guide
erscheint im Juli 2011, das nächste Eltern Magazin Baby Guide
erscheint im Dezember 2011.
MediaGuide VerlagsGmbH,
1150 Wien Pillergasse 13, FN 183809h
1. Ausgangsbasis für
die Verlagsbedingungen des MediaMED Verlages sind die allgemeinen
Anzeigenbedingungen des Österreichischen
Zeitschriftenverbandes (ÖZV), verlautbart im Amtsblatt der
Wiener Zeitung vom 26. Jänner 1980.
2. Zusatzvereinbarungen zu
unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom
MediaMED Verlag schriftlich bestätigt werden.
3. Mit Erteilung des
Auftrages anerkennt der Auftraggeber rechtswirksam bindend
vollinhaltlich die Verlagsbedingungen des MediaMED
Verlages.
4. Mündliche Absprachen
und Auskünfte, insbesondere mit unserem Kundendienstpersonal
beziehungsweise unseren Verkäufern, sind unverbindlich.
Auskünfte, egal welcher Art, werden von uns nur dann als
verbindlich akzeptiert, wenn sie schriftlich erfolgen.
5. Haftung: Der Verlag ist
nicht verpflichtet, Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu
überprüfen: Hierfür trägt der Auftraggeber die
volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten
Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht.
Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach
§ 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
6. Es obliegt dem
Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen
Anzeigentarif vor Aufgabe des Inserats zu informieren.
7. Der Verlag behält
sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei
Zahlungsverzug) von Aufträgen zurückzutreten, dies auch
bei Vorliegen eines Jahresabschlusses oder eines Abschlusses auf
wiederholtes Erscheinen von Veröffentlichungen. Die
Rabattgewährung wird ebenfalls nach dem Ausmaß des
tatsächlichen Umsatzes vorgenommen. Bei Jahresvereinbarungen,
auf die Sonderpreise gewährt werden (Sonderrabatt) gilt
folgende Regelung: Sollte der vereinbarte Jahresauftrag bis zum
Ende des vereinbarten Schaltzeitraumes nicht in voller Höhe
(aus Verschulden des Auftraggebers) erfüllt werden, so wird
rückwirkend für das bis dato geschaltene
Auftragsmindervolumen nach jeweils geltenden Listenpreisen
abgerechnet. Die entsprechende Differenz zugunsten des MediaMED
Verlages ist in solchen Fällen umgehend nach Rechnungslegung
zur Anweisung zu bringen.
8. Termin und Platzierung:
Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten
Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine
Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren
Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter
Termine oder - bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen
Platzierungszuschlages - von einer bestimmten Platzierung
abhängig gemacht wird.
9.
Einschaltungsaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von
zwölf Monaten abzuwickeln.
10. Druckunterlagen: Dem
Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der
Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als
erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen
vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur
Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet werden.
11. Wiedergabe: Der Verlag
gewährleistet die Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der
beigestellten Druckunterlagen. Im Fall erheblicher Mängel
leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung oder,
wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr
erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen
Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Probeabzüge werden
nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht
fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als
erteilt.
13. Einschaltreklamationen
werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Belegexemplars
anerkannt.
14. Der Anzeigenschluss ist
4 Wochen vor Erscheinen der betreffenden Ausgabe. Druckunterlagen
sollten zu diesem Zeitpunkt im MediaMED Verlag eingelangt
sein.
15. Storno: Eine
Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag
in schriftlicher Form spätestens sieben Tage vor dem
Anzeigenschlusstermin vorliegen. Der Anzeigenschluss ist 4 Wochen
vor Erscheinen (Erscheinungstermine siehe Tarife in der jeweils
gültigen Fassung) der betreffenden Ausgabe. Druckunterlagen
sollten zu diesem Zeitpunkt im MediaMED Verlag eingelangt
sein.
16. Bei Zurückziehen
von Aufträgen für den Text- oder Anzeigenteil (soweit
dies vor Ablauf der Stornofrist erfolgt und für den Verlag
technisch noch möglich ist) wird ein Betrag von 20 Prozent des
Inseratenwertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Stornos
müssen zu deren Rechtswirksamkeit in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
17. Bei
Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat
der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent
der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind.
18. Fälligkeit: Die
Rechnung ist sofort nach Erhalt fällig. Wenn eine
Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des
Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt
werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu
erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist.
Verzugszinsen in der Höhe von einem Prozent über dem
Bankzinsfuß und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
19. Rabatte: Anspruch auf
Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere
Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt kann auf Wunsch
und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung
berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages
beziehungsweise nach Ablauf der einjährigen Frist
gutgeschrieben werden. Die Endabrechnung ist innerhalb von drei
Monaten nach diesem Zeitpunkt schriftlich anzufordern.
20. Kosten für die
Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
21. Rechnungs-Reklamationen
werden nur innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Rechnung
anerkannt.
22. Belege werden auf Wunsch
kostenlos geliefert. Eine vollständige Belegnummer nur dann,
wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen.
23. Bei Sonderproduktionen
(Einkleber, Einhefter, Tip-on-Cards ...) kann aus technischen
Gründen eine 100-prozentige Qualitätsgarantie nicht
gegeben werden, da unsere Produktion aus
Aktualitätsgründen auf Schnelllaufautomaten erfolgt und
eine Toleranzgrenze von fünf Prozent als vereinbart
gilt.
24. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Wien.
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richtige, aktuelle und vollständige Informationen
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