Mit 1.11.2013 wurde eine freiwillige Hebammenberatung zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche in den Mutter-Kind-Pass aufgenommen. In einem einstündigen Gespräch können Sie sich von der Hebamme zu Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby beraten lassen.
Folgende Fragen können z.B. besprochen werden:
- Wie kann ich mich am besten auf die Geburt vorbereiten?
- Soll ich einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen, wo gibt es entsprechende Angebote in meiner Umgebung?
- Was muss ich bezüglich Ernährung in der Schwangerschaft beachten?
- Wie ist es mit Sport in der Schwangerschaft, was darf ich noch machen?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten nach der Geburt gibt es, wie finde ich eine Hebamme zur Betreuung nach der Geburt, was kostet das?
- Ich habe diese Beschwerden, ist das normal? Was kann ich dagegen tun?
- Was kann ich tun, um das Stillen zu fördern?
- Welche Anschaffungen fürs Baby sind notwendig/sinnvoll?
- Welche Amtswege kommen auf mich zu?
- Ich habe gehört, dass…, stimmt das?
- Ich habe im Internet gelesen, dass…, stimmt das?
- Ich habe Sorge, dass…
Die Beratung ist als kostenloses Angebot gedacht. Da allerdings die Anzahl an Hebammen mit einem entsprechenden Kassenvertrag begrenzt ist, sind bei manchen Hebammen € 50,- vorzuschießen, die Sie zu 100% von der Krankenkasse rückerstattet bekommen. Die Mutter-Kind-Pass-Beratung inkludiert die Erhebung von Evaluierungsdaten.
Bei Interesse an einer Mutter-Kind-Pass-Beratung bitte um Terminvereinbarung im Hebammenzentrum.
Die Mutter-Kind-Pass-Beratung ist üblicherweise eine Einzelberatung, es besteht allerdings auch die Möglichkeit einer Gruppenberatung in Kleingruppen von 3-5 Frauen. Bei Interesse fragen Sie bitte danach!
Welche Hebammen in Ihrer Nähe Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräche anbieten, finden Sie hier.
Falls Sie den Zeitraum zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche verpasst haben, können wir Ihnen im Hebammenzentrum als Familienberatungsstelle auch kostenlose Beratungstermine nach telefonischer Voranmeldung unabhängig von der Schwangerschaftswoche anbieten.
Der Stempel im Mutter-Kind-Pass ist nicht verpflichtend.